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LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2021 - L 11 KR 772/20 ER |
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Zulässigkeit einer einstweiligen Anordnung im sozialgerichtlichen Verfahren zur Unterlassung von Werbeanrufen durch gesetzliche Krankenkassen Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes im Sinne einer besonderen Dringlichkeit - hier im Bereich des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (16)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2016 - L 11 KR 259/16
Kosten für eine Haushaltshilfe; Einstweiliger Rechtsschutz; Entbindungsbedingte …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2021 - L 11 KR 772/20
Droht dem Antragsteller bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten, die durch eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, so ist - erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Anspruchs - einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - Senat, Beschlüsse vom 11. Oktober 2016 - L 11 KR 259/16 B ER -, 14. Januar 2015 - L 11 KA 44/14 B ER - und 12. August 2013 - L 11 KA 92/12 B ER -), es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (BVerfG, Beschluss vom 16. Mai 1995 - 1 BvR 1087/91 -).Andererseits müssen die Gerichte unter Umständen wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit Rechtsfragen nicht vertiefend behandeln und ihre Entscheidung maßgeblich auf der Grundlage einer Interessenabwägung treffen können (Senat, Beschlüsse vom 11. Oktober 2016 - L 11 KR 259/16 B ER -, 14. Januar 2015 - L 11 KA 44/14 B ER -, 12. August 2013 - L 11 KA 92/12 B ER - und 12.Oktober 2009 - L 11 B 17/09 KA ER -).
Ferner darf oder muss das Gericht ggf. auch im Sinne einer Folgenbetrachtung bedenken, zu welchen Konsequenzen für die Beteiligten die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bei späterem Misserfolg des Antragstellers im Hauptsacheverfahren einerseits gegenüber der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes bei nachfolgendem Obsiegen in der Hauptsache andererseits führen würde (vgl. Senat, Beschlüsse vom 11.Oktober 2016 - L 11 KR 259/16 B ER -, 14. Januar 2015 - L 11 KA 44/14 B ER, 12. August 2013 - L 11 KA 92/12 B ER -, 21. Januar 2012 - L 11 KA 77/11 B ER - und 5. April 2018 - L 11 KR 651/17 B ER -).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2013 - L 11 KA 92/12
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2021 - L 11 KR 772/20
Droht dem Antragsteller bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten, die durch eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, so ist - erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Anspruchs - einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - Senat, Beschlüsse vom 11. Oktober 2016 - L 11 KR 259/16 B ER -, 14. Januar 2015 - L 11 KA 44/14 B ER - und 12. August 2013 - L 11 KA 92/12 B ER -), es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (BVerfG, Beschluss vom 16. Mai 1995 - 1 BvR 1087/91 -).Andererseits müssen die Gerichte unter Umständen wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit Rechtsfragen nicht vertiefend behandeln und ihre Entscheidung maßgeblich auf der Grundlage einer Interessenabwägung treffen können (Senat, Beschlüsse vom 11. Oktober 2016 - L 11 KR 259/16 B ER -, 14. Januar 2015 - L 11 KA 44/14 B ER -, 12. August 2013 - L 11 KA 92/12 B ER - und 12.Oktober 2009 - L 11 B 17/09 KA ER -).
Ferner darf oder muss das Gericht ggf. auch im Sinne einer Folgenbetrachtung bedenken, zu welchen Konsequenzen für die Beteiligten die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bei späterem Misserfolg des Antragstellers im Hauptsacheverfahren einerseits gegenüber der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes bei nachfolgendem Obsiegen in der Hauptsache andererseits führen würde (vgl. Senat, Beschlüsse vom 11.Oktober 2016 - L 11 KR 259/16 B ER -, 14. Januar 2015 - L 11 KA 44/14 B ER, 12. August 2013 - L 11 KA 92/12 B ER -, 21. Januar 2012 - L 11 KA 77/11 B ER - und 5. April 2018 - L 11 KR 651/17 B ER -).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2015 - L 11 KA 44/14
Fallwertbezogene Budgetierung der Vergütung spezieller Laborleistungen
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2021 - L 11 KR 772/20
Droht dem Antragsteller bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten, die durch eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, so ist - erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Anspruchs - einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - Senat, Beschlüsse vom 11. Oktober 2016 - L 11 KR 259/16 B ER -, 14. Januar 2015 - L 11 KA 44/14 B ER - und 12. August 2013 - L 11 KA 92/12 B ER -), es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (BVerfG, Beschluss vom 16. Mai 1995 - 1 BvR 1087/91 -).Andererseits müssen die Gerichte unter Umständen wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit Rechtsfragen nicht vertiefend behandeln und ihre Entscheidung maßgeblich auf der Grundlage einer Interessenabwägung treffen können (Senat, Beschlüsse vom 11. Oktober 2016 - L 11 KR 259/16 B ER -, 14. Januar 2015 - L 11 KA 44/14 B ER -, 12. August 2013 - L 11 KA 92/12 B ER - und 12.Oktober 2009 - L 11 B 17/09 KA ER -).
Ferner darf oder muss das Gericht ggf. auch im Sinne einer Folgenbetrachtung bedenken, zu welchen Konsequenzen für die Beteiligten die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bei späterem Misserfolg des Antragstellers im Hauptsacheverfahren einerseits gegenüber der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes bei nachfolgendem Obsiegen in der Hauptsache andererseits führen würde (vgl. Senat, Beschlüsse vom 11.Oktober 2016 - L 11 KR 259/16 B ER -, 14. Januar 2015 - L 11 KA 44/14 B ER, 12. August 2013 - L 11 KA 92/12 B ER -, 21. Januar 2012 - L 11 KA 77/11 B ER - und 5. April 2018 - L 11 KR 651/17 B ER -).
- BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91
Kruzifix im Klassenzimmer
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2021 - L 11 KR 772/20
Droht dem Antragsteller bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten, die durch eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, so ist - erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Anspruchs - einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - Senat, Beschlüsse vom 11. Oktober 2016 - L 11 KR 259/16 B ER -, 14. Januar 2015 - L 11 KA 44/14 B ER - und 12. August 2013 - L 11 KA 92/12 B ER -), es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (BVerfG, Beschluss vom 16. Mai 1995 - 1 BvR 1087/91 -). - BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2021 - L 11 KR 772/20
Droht dem Antragsteller bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten, die durch eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, so ist - erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Anspruchs - einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - Senat, Beschlüsse vom 11. Oktober 2016 - L 11 KR 259/16 B ER -, 14. Januar 2015 - L 11 KA 44/14 B ER - und 12. August 2013 - L 11 KA 92/12 B ER -), es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (BVerfG, Beschluss vom 16. Mai 1995 - 1 BvR 1087/91 -). - KG, 02.06.2017 - 5 U 196/16
Coolsculpting - Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen eines …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2021 - L 11 KR 772/20
Wer in Kenntnis der maßgeblichen Umstände und der ihm fortdauernd drohenden Nachteile ohne überzeugenden Grund längere Zeit untätig geblieben ist und dadurch die Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs verzögert, hat damit zu erkennen gegeben, dass die Sache für ihn nicht so eilig ist (OLG Nürnberg…, Beschluss vom 14. September 2018 - 3 U 1138/18 - GRUR-RR 2019, 131 - juris-Rn. 5; KG, Beschluss vom 2. Juni 2017 - 5 U 196/16 - juris-Rn. 4; OLG Hamm…, Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 U 183/10 - juris-Rn. 52; OLG Frankfurt…, Urteil vom 14. August 2008 - 1 U 27/08 - juris-Rn. 3; jeweils m.w.N.). - OLG Hamm, 10.09.2013 - 4 U 48/13
Rechtsmissbräuchlichkeit des Vorgehens gegen Wettbewerbsverletzungen
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2021 - L 11 KR 772/20
Das OLG Hamm geht - unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Einzelfalles - regelhaft von einer Monatsfrist aus (vgl. Urteil vom 10. September 2013 - 4 U 48/13 - juris-Rn. 82 m.w.N.). - OLG Nürnberg, 14.09.2018 - 3 U 1138/18
Dringlichkeitsvermutung
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2021 - L 11 KR 772/20
Wer in Kenntnis der maßgeblichen Umstände und der ihm fortdauernd drohenden Nachteile ohne überzeugenden Grund längere Zeit untätig geblieben ist und dadurch die Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs verzögert, hat damit zu erkennen gegeben, dass die Sache für ihn nicht so eilig ist (OLG Nürnberg, Beschluss vom 14. September 2018 - 3 U 1138/18 - GRUR-RR 2019, 131 - juris-Rn. 5; KG…, Beschluss vom 2. Juni 2017 - 5 U 196/16 - juris-Rn. 4; OLG Hamm…, Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 U 183/10 - juris-Rn. 52; OLG Frankfurt…, Urteil vom 14. August 2008 - 1 U 27/08 - juris-Rn. 3; jeweils m.w.N.). - LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2012 - L 11 KA 77/11
Vertragsarztangelegenheiten
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2021 - L 11 KR 772/20
Ferner darf oder muss das Gericht ggf. auch im Sinne einer Folgenbetrachtung bedenken, zu welchen Konsequenzen für die Beteiligten die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bei späterem Misserfolg des Antragstellers im Hauptsacheverfahren einerseits gegenüber der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes bei nachfolgendem Obsiegen in der Hauptsache andererseits führen würde (vgl. Senat, Beschlüsse vom 11.Oktober 2016 - L 11 KR 259/16 B ER -, 14. Januar 2015 - L 11 KA 44/14 B ER, 12. August 2013 - L 11 KA 92/12 B ER -, 21. Januar 2012 - L 11 KA 77/11 B ER - und 5. April 2018 - L 11 KR 651/17 B ER -). - OLG Köln, 13.05.2015 - 6 W 16/15
Wettbewerbswidrigkeit der Untersagung der Verwendung einer anderen Taxi-App als …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2021 - L 11 KR 772/20
Ebenfalls unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles nimmt das OLG Köln an, dass die Dringlichkeitsvermutung noch eingreift, wenn die Monatsfrist nicht überschritten ist (Urteil vom 13. Mai 2015 - 6 W 16/15 - juris-Rn. 15). - LSG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2018 - L 11 KR 651/17
Kosten für das Erlernen der Gebärdensprache im Rahmen eines …
- OLG Hamburg, 20.09.2012 - 3 U 53/11
Überlegen wirksam, Proteaseinhibitor - Heilmittelwerbung: Darlegungs- und …
- OLG Düsseldorf, 25.11.2014 - 20 U 154/14
Formularmäßige Vereinbarung einer der Höhe nach auf Anfrage mitzuteilenden …
- OLG Hamm, 27.01.2011 - 4 U 183/10
Antrag auf einstweiligen Rechtschutz einer Gewerkschaft gegenüber einem Verlag …
- OLG Düsseldorf, 21.04.1998 - 20 U 155/97
Begriff der Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung im gewerblichen …
- OLG Frankfurt, 14.08.2008 - 1 U 27/08
Einstweiliges Verfügungsverfahren im Wettbewerbsrecht: Widerlegung der …
- LSG Sachsen-Anhalt, 08.11.2022 - L 6 KR 72/22
Krankenversicherung - Herstellerrabatt gem § 130a SGB 5 - Zulässigkeit der …
Für eine nachgesetzliche Ableitung von Bruchteilen dieses Streitwerts ist kein Raum (so im Ergebnis auch LSG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 11.3.2021, L 1 P 27/20 B ER, juris Rn. 32; LSG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 25.11.2010, L 9 KA 2/10 ER KL, juris Rn. 35; LSG NRW, Beschluss vom 08.09.2021, L 11 KR 772/20 ER, juris Rn. 34).